2026 - 24. September
Das Stadtparlament genehmigt den Sonderkredit für den Grabenhof-Park und den Richtplan Verkehr
Das Stadtparlament Kriens genehmigt an seiner Sitzung den Sonderkredit für den Grabenhof-Park in der Höhe von 6,33 Mio. Franken. Die Stadt Kriens nimmt somit aktiv Einfluss auf die Wohn- und Arbeitsqualität in LuzernSüd und verfolgt die Leitziele aus dem Stadtentwicklungskonzept Kriens 2045.
Sonderkredit für den Grabenhof-Park
Der südliche Teil von Kriens rund um den Mattenhof hat sich in den letzten Jahren stark entwickelt. Wohnraum wurde realisiert und Arbeitsplätze konnten geschaffen werden. Die Entwicklung des Gebiets ist jedoch noch nicht abgeschlossen: Nun soll das Areal Grabenhof Frei- und Grünraum für Erholung, Bewegung und Freizeit schaffen.
Öffentliche Freiräume spielen eine zentrale Rolle für die Lebensqualität in Kriens und übernehmen zahlreiche Funktionen. Gut geplante und umgesetzte Freiräume mit hoher Aufenthaltsqualität fördern den Austausch in der Bevölkerung, laden zum Bewegen und Erholen ein und können einen Beitrag zur Begrünung, Biodiversität, Klimaadaption und Sicherheit leisten.
In der Volksabstimmung zur Pilatus Arena im Jahr 2020 wurde dem Krienser Stimmvolk die Realisierung einer Freizeitanlage auf dem Grabenhof-Areal zugesichert. Mit der Motion «Piras» aus dem Jahr 2023 wurde der Auftrag an den Stadtrat politisch unterstrichen und eine zeitnahe Realisierung gefordert. Für die Realisierung des aus dem Projektwettbewerbsverfahren hervorgegangenen Siegerprojekts «LUCUS» beantragte der Stadtrat dem Stadtparlament nun einen Sonderkredit.
Der Grabenhof-Park erstreckt sich über 22'000 m2 und wird durch den Bogenweg – einem Weg für Velofahrende sowie Fussgängerinnen und Fussgänger – erschlossen. Im Siegerprojekt LUCUS werden die verschiedensten Bedürfnisse aller Generationen an den Freiraum vereint: Naturerholung für den Menschen, einen Lebensraum für Flora und Fauna und einen klimaökologischen Pufferraum mit Potentialfläche für künftige Entwicklungen.
Realisierung geplant bis Frühling 2029
Die Realisierung der zwei städtischen Projekte Bogenweg und Grabenhof-Park und des kantonalen Hochwasserschutz- und Renaturierungsprojekts erfolgt in enger Abstimmung. Damit sollen Projektsynergien genutzt werden. Gemäss aktuellem Planungsstand wird davon ausgegangen, dass das bewilligungsreife Bauprojekt des Grabenhof-Parks im Frühjahr 2027 vorliegt. Das Projekt Bogenweg wurde bereits öffentlich aufgelegt. Eine Eröffnung des Parks, beziehungsweise Teile davon, ist mit der Fertigstellung des Bogenwegs voraussichtlich im Frühling 2029 möglich.
Das Stadtparlament hat den Sonderkredit Grabenhof-Park in der Höhe von 6,33 Mio. Franken mit 22 Ja-, 4 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen genehmigt. Gleichzeitig wurden drei Bemerkungsanträge zur barrierefreien und inklusiven Gestaltung des Spielplatzes, der Partizipation mit den Nutzergruppen und der Pflanzung von Geburtsbäumen an den Stadtrat überwiesen.
Richtplan Verkehr
Das starke Bevölkerungswachstum und das damit einhergehende stetig wachsende Verkehrsaufkommen stellt die Mobilität der Stadt Kriens vor grosse Herausforderungen. Mit dem Verkehrsrichtplan, welcher in die laufende Ortsplanungsrevision eingebunden ist, wird die Grundlage für die zukünftige Verkehrs- und Mobilitätsabwicklung von Kriens geschaffen. Ziel ist es, die Mobilität effizient und nachhaltig zu fördern und lenken, die Lebensqualität zu verbessern und gleichzeitig den Verkehrsraum sicher und umweltfreundlich zu gestalten. Der kommunale Richtplan Verkehr der Stadt Kriens besteht aus den Massnahmen (Richtplantext) und Richtplankarten. Die Richtplankarten wurden thematisch in folgende Teilpläne unterteilt: Fussverkehr, Veloverkehr, Öffentlicher Verkehr, Motorisierter Individualverkehr, Logistik und Güterverkehr. Insgesamt sind 105 Massnahmen erarbeitet worden.
Ein zentrales Element des Verkehrsrichtplans ist der Ausbau eines durchgehenden, sicheren und komfortablen Velowegnetzes. Des Weiteren hat das Temporegime einen grossen Einfluss auf den Verkehrsfluss, die Verkehrssicherheit und die Lärmbelastung und damit auch auf die Lebensqualität. Die flächendeckende Einführung von Tempo 30 in den Quartieren stellt daher eine weitere Massnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Reduktion der Lärmemissionen dar. Im Stadtkern werden unterirdisch öffentliche Parkierungsanlagen geprüft, um diese Zone zu entlasten.
Nach intensiven Diskussionen genehmigte das Stadtparlament mit 15-Ja, 11-Nein und 1 Enthaltung den Richtplan Verkehr, bestehend aus dem Bericht und den Ziel- und Massnahmenplänen. Dabei wurden zahlreichen Änderungsanträge genehmigt sowie ein Bemerkungsantrag an den Stadtrat überwiesen. Der Richtplan Verkehr wird dem Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt.
Kurzprotokoll
Unter der Leitung von Andreas Vonesch (die Mitte) hat das Krienser Stadtparlament zudem folgende Geschäfte behandelt:
Bericht und Antrag: Reglement über die Sondernutzung des öffentlichen Grundes durch elektrische Verteilnetze – 2. Lesung
Der Regierungsrat hat mit Beschluss vom 2. März 2010 ewl und CKW als Betreiber des Stromnetzes in der Stadt Kriens festgelegt. Wenn einem Netzbetreiber gestützt auf die kantonale Netzgebietszuteilung in einem bestimmten Gebiet die Versorgung mit elektrischer Energie obliegt, so muss die zuständige Gemeinde dem betreffenden Netzbetreiber das Recht erteilen, den öffentlichen Grund (z.B. Strassen, Wege, Plätze, usw.) für die Errichtung und den Betrieb des Elektrizitätsverteilnetzes benutzen zu dürfen. Dies erfolgt durch einen Konzessionsvertrag.
Seit dem Abschluss der bestehenden Konzessionsverträge hat sich die Situation auf dem Strommarkt verändert. Mit der Erneuerung der Konzessionsverträge mit ewl und CKW soll nebst den beiden Verträgen auch ein dazugehöriges Reglement erlassen werden, um die juristischen und finanziellen Risiken für die Stadt Kriens zu minimieren.
Im Reglement werden die Grundzüge der Erhebung der Konzessionsgebühren durch die Stadt geregelt. Die gesetzlichen Grundlagen betreffend die Konzessionsgebühr werden damit allein durch die Stadt Kriens geschaffen und können bei Bedarf auch allein durch die Stadt bzw. das Stadtparlament wieder abgeändert werden. Dies ermöglicht die vorgesehene Klausel zum Fonds für das Förderprogramm Energie und Klima und sorgt für mehr Flexibilität.
Das Stadtparlament hat das Reglement über die Sondernutzung des öffentlichen Grundes durch elektrische Verteilnetze, so wie es aus der zweiten Lesung hervorgegangen ist, mit 27 Ja-, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen genehmigt. Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
Bericht und Antrag: Konzessionsverträge Strom CKW und ewl
Das Reglement über die Sondernutzung des öffentlichen Grundes durch elektrische Verteilnetze schafft die gesetzliche Grundlage für die Nutzung von Strassen und Plätzen durch Stromleitungen sowie für die Erhebung der Konzessionsabgaben. Aufgrund des engen sachlichen Zusammenhangs zwischen dem Reglement und den Konzessionsverträgen mit ewl und CKW lagen die Verträge gleichzeitig wie das Reglement dem Stadtparlament zur Beratung vor.
Das Stadtparlament beschliesst, die Konzessionsverträge zwischen der Stadt Kriens und ewl energie wasser luzern (ewl Kabelnetz AG) bzw. CKW AG, betreffend Nutzung von öffentlichem Grund und Boden für elektrische Verteilanlagen mit 27 Ja-, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen abzuschliessen. Die Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum.
Bericht und Antrag: Planungskredit – Ersatzneubau Schulhaus Kuonimatt Kriens
Die Stadt Kriens steht in den kommenden Jahren vor einem erheblichen zusätzlichen Schulraumbedarf. Insbesondere im stark wachsenden Gebiet Kriens Süd ist die Stadt gefordert, rechtzeitig die notwendigen räumlichen Voraussetzungen für eine qualitativ gute Volksschule zu schaffen. Für die Weiterentwicklung der Schulanlage Kuonimatt liegt mit dem aus dem Wettbewerb hervorgegangenen Siegerprojekt «TANGO» nun eine Grundlage vor. Das Projekt verbindet den dringend notwendigen zusätzlichen Schulraum mit einem sorgfältigen Umgang mit der bestehenden, als erhaltenswert eingestuften Bausubstanz. Der bestehende Schulhausbau aus den 1950er-Jahren bleibt erhalten und wird durch den Neubau zu einem stimmigen Gesamtensemble weiterentwickelt. Das Projekt verbindet zudem den notwendigen Ausbau der Bildungsinfrastruktur mit den langfristigen Klima- und Nachhaltigkeitszielen der Stadt.
Das Stadtparlament genehmigt mit 26 Ja-, 0-Nein und 0 Enthaltungen den vorliegenden Sonderkredit «Planungskredit Neubau Schulhaus Kuonimatt» und den Projektierungskredit von 760'000 Franken für die Weiterbearbeitung des Projekts. Die Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum.
Bericht und Antrag: Beteiligung Fernwärme Luzern AG
Die Stadt Kriens hat Ende Januar 2026 der Fernwärme Luzern AG die Konzession für einen neuen Wärmeverbund erteilt. Mit dem neuen Wärmeverbund Kriens realisiert die Fernwärme Luzern AG in Zusammenarbeit mit der Stadt Kriens eine zukunftsfähige Infrastruktur für einen nachhaltige Wärmeversorgung im Gebiet Kriens. In Zusammenhang mit dem Konzessionsvertrag wurde der Stadtrat aufgefordert, zu prüfen, ob die Fernwärme AG bei einer Aktienkapitalerhöhung einen Teil des Aktienkapitals als Volksaktie herausgeben kann.
Der Stadtrat empfiehlt die Beteiligung von 2,4 Mio. Franken an der Fernwärme Luzern AG. Die Beteiligung von 2,6 % an der Fernwärme Luzern AG ist langfristig und strategisch ausgerichtet und stärkt die Einbindung der Stadt Kriens in die regionale Wärmeversorgung. Die identifizierten finanziellen und rechtlichen Risiken werden als vertretbar beurteilt.
Das Stadtparlament beschliesst mit 23 Ja-, 4 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen die Beteiligung an der Fernwärme Luzern AG. Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
Bericht Postulat KBVU: Jetzt Weichen stellen – JA für den Durchgangsbahnhof Luzern und eine Bahn-Anbindung Kriens
Die Kommission für Bau, Verkehr und Umwelt (KBVU) hat im Rahmen eines Postulats den Stadtrat beauftragt, sich kontinuierlich im Interesse der Stadt Kriens für die Realisierung des Durchgangsbahnhofs Luzern (DBL) einzusetzen – insbesondere im Rahmen der Bundes-Vernehmlassung zum Ausbauschritt 2026. Parallel dazu soll die Anbindung des Stadtkerns von Kriens an das Bahnnetz (u.a. Halt Kupferhammer im Neustadttunnel) vertieft geprüft werden. Das Postulat wurde am 11. Dezember 2025 dem Stadtrat zur Berichterstattung überwiesen.
Der Stadtrat teilt im Bericht die Einschätzung der KBVU hinsichtlich der Bedeutung des Durchgangsbahnhofs Luzern als Schlüsselprojekt für die Region Luzern sowie für die gesamte Zentralschweiz.
Der Stadtrat wird sich dafür einsetzen, dass die Möglichkeiten einer zusätzlichen Bahnerschliessung der Stadt Kriens frühzeitig geprüft und die dafür erforderlichen planerischen Voraussetzungen soweit möglich gesichert werden. Im Vordergrund steht dabei die Wahrung künftiger Entwicklungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der weiteren Planung des Durchgangsbahnhofs Luzern und des Neustadttunnels.
Nachdem der Gegenstand des Postulats im Kompetenzbereich des Stadtrates liegt, gilt es mit diesem Bericht als erledigt.
Bericht Postulat Stocker: Realisierung eines öffentlichen barrierefreien WC’s im Schlossgarten Schauensee
An der Sitzung vom 12. März 2026 hat der Einwohnerrat das Postulat von Beni Stocker (FDP. Die Liberalen) bezüglich der Realisierung eines öffentlichen barrierefreien WC’s im Schlossgarten Schauensee an den Stadtrat überwiesen. Dabei forderte der Postulant den Stadtrat auf, verschiedene Möglichkeiten für die Realisierung einer öffentlichen und barrierefreien Toilette beim Schloss Schauensee zu prüfen.
In einem ausführlichen Bericht bedauert der Stadtrat den Umstand, dass die historische Bausubstanz, welche teilweise bis ins Jahr 1291 zurückreicht, nicht hindernisfrei ist. Die engen Platzverhältnisse, die historische Bausubstanz und die damit verbundene Bauweise mit hohen Absätzen bei allen Türen verunmöglichen einen – finanziell wie auch baulich – vertretbaren Eingriff. Entsprechend ist der Einbau einer Toilette, welche via Schlossgarten erschlossen werden würde, nicht realisierbar. Der Stadtrat prüft nun – anstelle einer ausschliesslich für den Schlossgarten gedachten Toilette – die Erstellung einer hindernisfreien, öffentlichen Toilette an einem anderen Standort in der Nähe (oberhalb des Parkplatzes). Der Inhalt des Postulates liegt in der Kompetenz des Stadtrates, weshalb dieses Postulat mit dem vorliegenden Bericht als erledigt gilt.
Beantwortung Interpellation Wechsler: Zustand der Schutzräume in Kriens
Ruedi Wechsler (SVP) bezieht sich in seiner Interpellation auf einen Bericht der Luzerner Zeitung vom 9. April 2026 mit dem Titel «In Luzern hat es zu wenig Schlafplätze». Im Rahmen von Schutzraumkontrollen wurden einige schlecht gewartete Schutzräume im Kanton Luzern festgestellt. Im Bericht wird für die Stadt Kriens ein Schutzplatzdeckungsgrad von 98 % ausgewiesen. Auf Basis dieser Informationen stellt der Interpellant dem Stadtrat diverse Fragen zur Anzahl und zum Zustand der (öffentlichen) Schutzräume sowie zum weiteren Vorgehen bei der Behebung festgestellter Mängel.
Der Stadtrat hat in Zusammenarbeit mit der Abteilung Zivilschutz des Kantons Luzern die Fragen beantwortet. Gemäss Art. 61 Abs. 3 des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) ist für jede Einwohnerin und jeden Einwohner einen Schutzplatz in einem Schutzraum in der Nähe des Wohnortes bereitzustellen. Die aktuelle und ständige Wohnbevölkerung der Stadt Kriens zählt ca. 31'200 Personen. Aktuell gelten 30'646 Schutzplätze als betriebsbereit. Eine abschliessende Aussage darüber, wie viele Schutzplätze zum heutigen Zeitpunkt tatsächlich uneingeschränkt nutzbar sind, ist jedoch derzeit nicht möglich. Die Verantwortung für die Durchführung der Periodischen Schutzraumkontrollen (PSK) wurde per 1. Januar 2023 von den Gemeinden an den Kanton übertragen. Seither führt der Kanton die Kontrollen schrittweise durch.
In der Stadt Kriens wurden bei sieben öffentlichen Schutzräumen im Rahmen der durchgeführten Kontrollen Mängel festgestellt. Die Mängel wurden in der Zwischenzeit bearbeitet und mehrheitlich behoben. Bis die Periodischen Schutzraumkontrollen (PSK) endgültig abgeschlossen sind, besteht für den Stadtrat daher kein akuter Handlungsbedarf. Bei den grossen Bauprojekten, welchen eine Sondernutzungsplanung zu Grunde liegt, soll die Entstehung von zusätzlichen Schutzplänen weiter gefördert werden.
Beantwortung Interpellation Senn: Illegale Entsorgung an Recycling-Sammelstellen
Illegal entsorgter Abfall an den Recyclingsammelstellen in den Quartieren stellt viele Gemeinden vor Herausforderungen und sorgt für steigende Kosten sowie zusätzlichen Aufwand für den Werkdienst. Verschiedene Luzerner Gemeinden prüfen deshalb pragmatische Lösungen, um den Missbrauch einzudämmen und die Sammelstellen sauber zu halten. Jacqueline Senn (FDP. Die Liberalen) stellt dem Stadtrat Fragen zu verursachten Kosten, Personalaufwand und möglichen Massnahmen gegen die illegale Entsorgung in der Stadt Kriens.
Der Stadtrat beantwortet die Fragen der Interpellantin und erklärt, dass seit Mai 2026 der Werkunterhalt den Standort, den Arbeitsaufwand sowie die Art der illegal entsorgten Abfälle systematisch erfasst, um die Situation an den Recyclingsammelstellen besser beurteilen zu können. Auf Basis der bisher erhobenen Daten konnte eine Hochrechnung für das Jahr 2026 vorgenommen werden: Es ist mit einem Gesamtaufwand von rund 133 Arbeitsstunden sowie einer illegal entsorgten Abfallmenge von rund 8,7 Tonnen zu rechnen. Die jährlichen Zusatzkosten aufgrund der illegalen Entsorgung werden auf rund Fr. 14'000.00 geschätzt. Die hochgerechnete Menge der illegal entsorgten Abfälle von rund 8.7 Tonnen pro Jahr entspricht rund 0,17 % der gesamten im Jahr 2025 aus dem öffentlichen Raum entsorgten Abfallmenge von 5'246 Tonnen. Die mengenmässige Bedeutung der illegalen Entsorgungen ist somit insgesamt gering.
Die Stadt Kriens hat in der Vergangenheit mit einer Plakatkampagne sowie über das Mitteilungsblatt Kriens Info auf das Thema aufmerksam gemacht. Bisher konnte jedoch keine erkennbare Reduktion der illegalen Ablagerungen bewirkt werden. Aus Gründen wie Datenschutz und prognostizierten Kosten verzichtet die Stadt Kriens derzeit aber auf den Einsatz technischer Hilfsmittel wie der Videoüberwachung. Aktuell werden verschiedene andere Massnahmen zur Reduktion illegaler Ablagerungen schrittweise umgesetzt. Dazu gehört die Überprüfung des Entsorgungsangebots und der Kapazitäten.
Beantwortung Interpellation Bucher: «Kommissionitis» in Kriens
In seiner Interpellation stellte der Stadtparlamentarier Sandro Bucher (SVP) dem Stadtrat Fragen zum Kommissionswesen in Kriens. Ihn interessiert unter anderem, welche Kommissionen bestehen, wer Einsitz hat, wie die Mitglieder gewählt werden und welche Kosten entstehen.
In seiner Beantwortung weist der Stadtrat auf die Gemeindeordnung und die Geschäftsordnungen des Stadtparlaments und des Stadtrates hin, welche die wichtigsten Grundlagen für die Einsetzung von Kommissionen in der Stadt Kriens bilden. Die Fragen des Interpellanten betreffen insbesondere die Kommissionen des Stadtrates, welche zur Behandlung von Fragen, die in die Zuständigkeit des Stadtrates fallen, vom Stadtrat bestellt werden. Insgesamt wurden per August 2026 13 Kommissionen eingesetzt. Die Aufgaben und Kompetenzen sind im jeweiligen Pflichtenheft, welches der Stadtrat vorgängig beschliesst, festgehalten. Bei der Kommissionszusammensetzung werden primär fachliche Qualifikationen berücksichtigt, deren Art von den Aufgaben der jeweiligen Kommission abhängen. Die Entschädigung der Kommissionen richtet sich nach der Verordnung Entschädigungen der stadträtlichen Kommissionen und Urnenbüromitglieder der Stadt Kriens und belaufen sich 2025 auf Fr. 70'075.83 (gegenüber Fr. 86'242.74 im Jahr 2024).
Fragestunde
In der Fragestunde hat der Stadtrat Fragen aus den Reihen des Stadtparlaments beantwortet.
Politische Vorstösse
Folgende Vorstösse konnten wegen Zeitmangel nicht behandelt werden, sie werden für die nächste Sitzung vom 5. November 2026 traktandiert:
- Beantwortung Interpellation Kobi: Wirksamer Hitzeschutz an Krienser Schulen
- Beantwortung Interpellation Le Grand: «Wie steht es um die Qualität der Krienser Volksschule?»
- Beantwortung Interpellation Lengwiler: «Wie stellt die Stadt die niederschwellige Nutzung der Kleinfeldwiese sicher?»
- Beantwortung Interpellation KSG: Unternehmen, die pflegende Angehörige beschäftigen